Soul Rebel Coaching | AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedigungen

Präambel

 

1. Soul Rebel Coaching bietet Coaching an.

 

2. Coaching ist ein Prozess. Er braucht Vertrauen und Zeit.

 

3. Das Angebot von Soul Rebel Coaching richtet sich an Menschen, die bereit sind, ebenso wie ich Vertrauen und Zeit zu investieren, die bereit sind zu lernen, die Verantwortung für sich selbst und die eigenen Handlungen und deren Folgen übernehmen wollen und neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten ausprobieren wollen.

 

4. Das Angebot richtet sich an Frauen und Männer (nachfolgend „Klient*in“ genannt), die ihr selbst gesetztes Coaching-Ziel aktiv erreichen wollen.

 

 

I. Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber*innen und Soul Rebel Coaching, Stefanie Jungbauer, c/o SALON F, Sonnenstraße 18, 80331 München (nachfolgend „Auftragnehmerin/Coach“ genannt).

 

2. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin. Allgemeine Geschäftsbedingungen – oder Auftragsbedingungen der Klient*in gelten nur insoweit, als Auftragnehmerin diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

 

3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehaltlich abweichender Einzelabsprachen abschließend, gleichgültig, ob Auftragnehmerin den Vertrag im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder im fremden Namen für fremde Rechnung abschließt. Sie stellen den Rahmen für die Auftragsbeziehung der Parteien dar und gelten auch für Vereinbarungen zwischen den Parteien, die über den jeweiligen Auftrag hinaus, zusätzlich zu diesem oder in Ergänzung getroffen werden (Leistungserweiterung). Die Parteien stellen klar, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen auch in Bezug auf bereits zwischen den Parteien vereinbarte und derzeit noch laufende Auftragsverhältnisse gelten.

 

4. Zur Sicherstellung des hiesigen Vertragszwecks behält Auftragnehmerin sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Überwiegen von berechtigten Interessen (Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse) und soweit es für Klient*in zumutbar ist, zu ändern. Im Fall einer Änderung wird Klient*in über den Inhalt der Änderung informiert und erhält eine angemessene Frist zur Erklärung eines etwaigen Widerspruchs. Widerspricht Klient*in nicht innerhalb der angemessenen Frist, so gilt die Änderung als in das Auftragsverhältnis einbezogen.

 

5. Klient*in kann eine juristische Person sein. Klient*in kann das Leistungsangebot persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person bzw. Personengruppe (nachfolgend „Teilnehmer*in“ genannt) benennen, die das Leistungsangebot wahrnimmt. Klient*in bleibt in diesem Fall Vertragspartner*in von Auftragnehmer*in und steht in vollem Umfang für das Verhalten der Teilnehmer*innen ein. Es sei denn, es wird mit den Teilnehmer*innen eine separate Vertragsbeziehung eingegangen.

6. Auftragnehmer*in kann die Dienstleistungen persönlich erbringen oder sich Kooperationspartner*innen und/ oder freier Mitarbeiter*innen bedienen.

 

II. Vertragsgegenstand

 

1. Ziel des Coachings ist die Erfassung, Aufarbeitung und Verbesserung der gegenwärtigen beruflichen Situation der Klient*in unter Berücksichtigung auch außerberuflicher, insbesondere persönlicher Aspekte.

 

2. Für 1:1 Coachings werden die konkreten Themeninhalte, die Leistungsbeschreibung, Ablauf und Zeiten in dem Kennenlerngespräch via Zoom, also online, getroffen, die dann in einem Angebot verschriftlicht und Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden.

 

3. Des Weiteren ist Inhalt des Kennenlerngespräches der Umfang des Coachings, Regeln für den Umgang miteinander sowie etwaige weitere Absprachen zu Vorgehen und Ausmaß der Zusammenarbeit.

 

4. Ein Termin für ein Kennenlerngespräch kann per Anmeldeformular auf www.soulrebelcoaching.de, per E-Mail an hello@soulrebelcoaching.de oder telefonisch unter 089 44131936 (Mo – Fr, 10 bis 18 Uhr) angefragt werden.

 

5. Ein Kennenlerngespräch dauert ca. 30 bis 45 Minuten.

 

6. Das Kennenlerngespräch ist honorarfrei.

 

7. Soweit keine weiteren individuellen Abreden zwischen den Parteien getroffen wurden, ergeben sich alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung (nachfolgend „Auftrag“ genannt).

 

8. Das Coaching kann sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Art der Durchführung erfolgt in gemeinsamer Abstimmung zwischen den Parteien.

 

 

III. Vertragsschluss bei 1:1 Coachings

 

1. Auftragnehmerin erstellt ein schriftliches Angebot, in welchem die Leistungsbestandteile sowie ihr jeweiliger konkreter Leistungsumfang und die zu leistenden Gegenleistungen aufgeführt werden. Dieses wird der Klient*in im Rahmen eines Buchungsformulars übermittelt.

 

2. Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Bestätigung (E-Mail ausreichend) durch Klient*in zustande.

 

3. Sofern die Annahme des Angebotes unter Abänderung des Leistungsumfangs erfolgt, ist dies als neues Angebot der Klient*in zu bewerten. Unter diesen Umständen erfolgt der Vertragsabschluss unter der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung der Auftragnehmerin.

 

4. Zusätzliche spätere Erweiterungen und/ oder Änderungen des Auftrags bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Auftragnehmerin. Führen die Erweiterungen und/ oder Änderungen des Auftrags zu einem wesentlichen Mehraufwand, behält sich Auftragnehmerin vor, eine neue Kalkulation unter Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen zu erstellen. Die Bestätigung des neuen Angebotes erfolgt entsprechend der unter Ziffer III 2 aufgeführten Modalitäten.

 

5. Der Zeitplan zur Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache zwischen den Parteien und wird entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert (übereinstimmende E-Mails werden als ausreichend erachtet).

 

6. Termine/ Zeitpunkte, die die Parteien nicht ausdrücklich als absolute Fristen vereinbart haben, sind lediglich ungefähre Zeiteinschätzungen. Die Nichteinhaltung solcher Zeiteinschätzungen zieht keine Folgen nach sich. Die Parteien werden sich für den Fall der Nichteinhaltung gemeinsam auf eine neue Frist verständigen (übereinstimmende E-Mails werden als ausreichend erachtet). Die Auftragnehmerin bemüht sich, versäumte Coaching-Termine nachzuholen.

 

 

IV. Leistungen der Auftragnehmerin

 

1. Das Coaching wird durch die Auftragnehmerin persönlich erbracht.

 

2. Die Auftragnehmerin wird die von ihr angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke in jeder Phase des Coachings auf Nachfrage offen legen.

 

3. Die Auftragnehmerin arbeitet ehrlich, fair, konstruktiv, authentisch und wertschätzend.

 

4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ausschließlich die Interessen der Klient*in zu wahren und keine persönlichen, religiösen, weltanschaulichen oder politischen Ziele während oder nach dem Coaching zu verfolgen oder Werbung dafür zu betreiben.

 

5. Für die Nachhaltigkeit der Leistung der Auftragnehmerin ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor-, und Nacharbeitung sowie die Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch Klient*in und/ oder Teilnehmer*in erforderlich. Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die Herbeiführung eines konkreten Erfolg.

 

 

V. Pflichten der Klient*in

 

1. Die Klient*in/ Teilnehmer*in ist während des gesamten Coachings für ihre Gesundheit, sowohl körperlich als auch geistig, selbst verantwortlich.

 

2. Die Klient*in/ Teilnehmer*in handelt in der Bekanntgabe von im Coaching gewonnenen Erkenntnissen eigenverantwortlich gegenüber der Auftragnehmer*in.

 

3. Sofern die Durchführung des Auftrags online durchgeführt wird, wird sich Klient*in/ Teilnehmer*in um die notwendigen technischen Bedingungen bemühen (z.B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion). Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung im Falle eines technischen Ausfalls während der Durchführung des Auftrags. In diesem Zusammenhang kann Klient*in/ Teilnehmer*in nicht von der Zahlungspflicht entbunden werden.

 

4. Die Klient*in/ Teilnehmer*in hat die vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten. Falls sie verhindert ist, muss sie der Auftragnehmerin dies rechtzeitig mitteilen. Eine Mitteilung hat telefonisch oder per SMS/Whatsapp/Anruf unter 0176/ 83070700 zu erfolgenDie Klientin kann ein angesetztes Coaching bis zu 12 Stunden vor Beginn des nächsten vereinbarten Coaching-Termins aus wichtigem Grund absagen und um einen neuen Termin bitten. Trifft die Absage später als 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin ein, entfällt der Coaching-Termin ersatzlos. Eine Entbindung der Zahlungspflicht ist ausgeschlossen.

 

5. Kommt Klient*in/ Teilnehmer*in den Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, so hat sie* alle damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Leistungserbringung sowie damit verbundene Kosten zu vertreten. Eine Haftung der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Die Rechtzeitigkeit im vorgenannten Sinn ist nur gewahrt, sofern die Einhaltung von vereinbarten Fristen/ Deadlines oder die Erbringung des beauftragten Leistungsangebotes ordnungsgemäß und unter regulärem Arbeitszeitaufwand von Auftragnehmerin möglich bleibt/ nicht gefährdet ist.

 

6. Klient*in/Teilnehmer*in erhält vor der Durchführung des Auftrags die entsprechenden Zugangsdaten per E-Mail. Klient*in/ Teilnehmer*in ist verspflichtet, sorgsam mit den Zugangsdaten umzugehen. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist ausdrücklich untersagt. Gleichzeitig ist Klient*in/ Teilnehmer*in angehalten, einen unberechtigten Zugriff durch Dritte zu unterbinden.

 

7. Klient*in / Teilnehmer*in verpflichtet sich, keine Bild-, Bildton-, Ton- und/ oder sonstige Aufnahmen zu erstellen. Klient*in obliegt es, die Teilnehmer*in über das Verbot zu unterrichten.

 

VI. Soul Rebel Events

 

1. Das Leistungsangebot der Auftragnehmerin umfasst auch die Durchführung von Events/Veranstaltungen. Inhalt der Events/Veranstaltungen sind insbesondere Auf- und Ausbau der beruflichen Selbständigkeit sowie der persönlichen Entwicklung.

 

2. Detaillierte Informationen zu dem entsprechenden Event/Veranstaltung, insbesondere zu Leistungsumfang, Preis und Buchungsfrist werden auf der Homepage (https://www.soulrebelcoaching.de/) zur Verfügung gestellt.

 

3. Die Interessierte* kann ein Ticket für ein Soul Rebel Event über die Plattform "eventbrite" kaufen.

 

4. Der Vertrag zwischen Auftragnehmerin und Interessierten* über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt dadurch zustande, dass Auftragnehmerin die Buchung der Interessierten* in Text- oder Schriftform bestätigt. Sofern eine Buchung über eventbrite erfolgt, gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eventbrite.

 

5. Auftragnehmerin setzt für alle Veranstaltungen eine Mindest- und eine Maximalteilnehmerzahl fest. Liegen mehr Buchungen vor als Plätze vorhanden sind, entscheidet Auftragnehmerin nach billigem Ermessen über die Teilnahme.

 

6. Events werden sowohl als Präsenzveranstaltung als auch online angeboten.

 

7. Der Verkauf der Tickets wird über den externen Anbieter "eventbrite" abgewickelt.

 

8. Ausgewiesene Rabatte richten sich nach den jeweiligen Angeboten.

 

9. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gewährung eines angebotenen Rabattes ist die abgeschlossene Übermittlung der Daten aus dem Anmeldeformular an die Auftragnehmerin bzw. gegebenenfalls Zugang der entsprechenden E-Mail.

 

10. Eine Kombination mehrerer Rabattaktionen ist nicht möglich.

 

11. Das Entgelt für die Teilnahme an der Veranstaltung umfasst, wenn nicht im Einzelfall anders angegeben, lediglich die persönliche Teilnahme der Interessierten* bzw. von Dritten, deren Teilnahme die Interessierte* gebucht hat.

 

12. Anreise und Übernachtung gehören nicht zum Leistungsumfang.

 

13. Bei Stornierungen durch die Interessierte* kann eine Rückerstattung von gebuchten Tickets unter gewissen Umständen ermöglicht werden. In jedem Fall erfolgt eine Rückerstattung der gebuchten Tickets, wenn die Auftragnehmerin das Event mangels erreichter Mindestteilnehmer*innenzahl absagt. Versäumte oder durch die Auftragnehmerin abgesagte Event-Termine können nicht nachgeholt werden.

 

14. Auftragnehmerin ermöglicht im Rahmen verfügbarer Kapazitäten und nach billigem Ermessen die Teilnahme von Ersatzteilnehmer*innen, ohne zusätzliche Entgelte in Rechnung zu stellen. Die Interessierte* muss Auftragnehmerin eine etwaige Ersatzteilnehmer*in unverzüglich, spätestens aber am 8. Tag vor der Veranstaltung, in Textform benennen. Auftragnehmerin wird der Interessierten* unverzüglich, spätestens aber am 4. Tag vor der Veranstaltung, darüber informieren, ob die benannte Ersatzteilnehmer*in an der Veranstaltung teilnehmen kann oder nicht.

 

 

VII. Vergütung

 

1. Die Höhe der Vergütung für 1:1 Coachings wird in Form eines Pauschalbetrages individuell festgelegt und richtet sich nach dem individuellen Umfang des Coachings. Die individuellen Vergütungsregelungen werden sodann in dem Angebot zusammengefasst. Des Weiteren ergibt sich die Vergütung aus den hier aufgeführten Kündigungsregelungen.

 

2. Sofern keine Regelung über eine Vergütung der Auftragnehmerin im Angebot aufgeführt ist, so ist die Leistungserbringung mit einem Stundenhonorar von EUR 200,- zzgl. der gesetzlichen geltenden Umsatzsteuer zu vergüten.

 

3. Vergütungen werden grundsätzlich in einer Zahlung in Höhe des vollen Betrages beglichen.

 

4. In ausgewiesenen Fällen kann die Vergütung für 1:1 Coachings nach Absprache in Teilzahlungen gezahlt werden.

 

5. Die Zahlung für 1:1 Coachings erfolgt nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung per Überweisung auf das Konto der Auftragnehmerin. Zahlungsziel und Bankverbindung sind auf der Rechnung ausgewiesen.

 

6. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Netto-Beträge zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

Sollten Reisekosten seitens der Auftragnehmerin anfallen, werden die Parteien* eine einvernehmliche Lösung über die Übernahme der angefallenen Kosten herbeiführen.

 

 

VIII. Vertragslaufzeit

 

1. Die Vertragslaufzeit endet mit der vollständigen Erfüllung des im Auftrag festgehaltenen Leistungsangebots.

 

2. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

 

3. Sofern Klient*in den Auftrag ohne Vorhandensein eines wichtigen Grundes kündigt, steht der Auftragnehmerin die vereinbarte Vergütung zu. Gegebenenfalls ersparte Aufwendungen oder erworbene Vergütungen für ihre anderweitig eingesetzte Arbeitskapazität finden Anrechnung. Der Klient*in steht es frei, einen höheren Betrag als die von Auftragnehmerin ersparten Aufwendungen mit entsprechenden Nachweisen darzulegen.

 

4. Anstatt den Auftrag zu stornieren, kann alternativ eine andere Klient*in benannt werden.

 

5. Die Auftragnehmerin behält sich ebenfalls das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Als Gründe für eine fristlose Kündigung gelten insbesondere, wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben, Zahlungsverzug mit mehr als zwei Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung.

 

6. Die Parteien* sind von ihren jeweiligen Verpflichtungen zur Leistung befreit, sofern und soweit die Leistungserbringung aufgrund von Umständen nicht möglich ist, die von der jeweils betroffenen Partei nicht zu vertreten sind („höhere Gewalt“), wie nachfolgend definiert.

 

7. Als höhere Gewalt gelten insbesondere die nachfolgend aufgeführten Ereignisse, die – selbst, wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der Parteien* liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der Parteien* nicht verhindert werden können. Hierzu zählen Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Ausrufen eines Notstands, Ausschreitungen, Massendemonstrationen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, Terrorismus, Terrorgefahr, Embargo, Regierungsanordnung, Epidemien, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Erdrutsch sowie nicht von der Auftragnehmerin verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen. Leistungsstörungen auf Seiten der Auftragnehmerin beauftragten Dritten gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Dritte seinerseits durch ein Ereignis in diesem Sinn an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert wird.

 

8. Die Parteien* werden einander über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt gemäß vorstehender Ziffer 7, insbesondere auf dessen Auswirkung auf bestehende Vertragsbeziehungen und dessen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Die Parteien haben sich über das weitere Vorgehen abzustimmen und festzulegen, in welcher Weise nach Wegfall der höheren Gewalt der Auftrag der Auftragnehmerin umgesetzt werden sollen.

 

9. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

10. Die Auftragnehmerin hat in diesem Falle Anspruch auf Ersatz der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei dazu auch Ansprüche Dritter zählen, die die Auftragnehmerin im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat.

 

11. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt. Als Schadensersatz kann die Auftragnehmerin den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten eigenen Leistungen sowie 60 % des Wertes der noch nicht erbrachten eigenen Leistungen verlangen. Klient*in/ Teilnehmer*in bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der Auftragnehmerin vorbehalten. Als Schaden gelten ebenso Ansprüche Dritter, die im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt worden sind.

 

 

IX. Vertraulichkeit

 

1. Die Soul Rebel Events bieten den Interessierten* einen geschützten Rahmen. Die Interessierten* behandeln die besprochenen Themen im Zusammenhang mit den Namen der anderen Interessierten* vertraulich.

 

2. Die Veröffentlichung von Themen im Zusammenhang mit Namen der Interessierten* ist untersagt und führt zum Ausschluss aus dem Event.

 

3. Bezüglich des 1:1 Coaching werden sowohl Auftragnehmerin als auch Klient*in/ Teilnehmer*innen alle im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen geheim halten. Die Parteien* verpflichten sich insbesondere, dabei alle Informationen, Inhalte und Gegenstände (nachfolgend „Informationen“ genannt), die der jeweiligen Partei im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten oder selbst erstellt hat, inklusive aller hiervon gefertigten Kopien oder sonstige Reproduktionen, so sorgfältig aufzubewahren, dass sie nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen können. Dies gilt sinngemäß auch für elektronisch gespeicherte Daten und Datensätze. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort und endet erst, wenn die Informationen öffentlich bekannt geworden sind.

 

4. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für solche Informationen, hinsichtlich derer die entsprechende Partei beweisen kann,

a. dass die Information zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt ist und dieser Umstand nicht auf ein Fehlverhalten der entsprechenden Partei zurück zu führen ist.

b. dass die vertraulichen Informationen der entsprechenden Partei auf anderen Wegen zur Kenntnis gelangt sind, ohne dass eine gegenüber der anderen Partei unmittelbar oder mittelbar bestehende Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt wurde und ein Recht zur Weitergabe dieser Information bestand.

c. die entsprechende Partei aufgrund Rechtsvorschrift oder behördlicher Anordnung zur Weitergabe verpflichtet ist, sofern sie zuvor die andere Partei über die beabsichtigte Weitergabe informiert hat und die nach Gesetz vorgesehenen und angemessenen Vorkehrungen getroffen hat, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.

 

 

X. Haftung und Gewährleistung

 

1. Die Klient*in haftet für Schäden, die sie an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten vor, während und nach einem Event oder Coaching verursacht hat, in vollem Umfang selbst.

 

2. Die Gewährleistungsansprüche der Klient*in entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn die Gewährleistung wird durch die folgenden Klauseln gesondert beschränkt.

 

3. Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen.

 

5. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung gibt es nicht. Eine Haftung ist ausgeschlossen.

 

6. Ansprüche der Klient*in/ Interessierten* auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

7. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ferner gilt eine Haftungsbeschränkung nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen und/ oder gesetzlichen Vertreter beruhen. Die Schadensersatzhaftung ist auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind.

 

 

XI. Sonstiges

 

1. Auftragnehmerin erbringt ihre Leistung im Rahmen des Auftrags in eigener Verantwortung und nach eigenem fachlichem Ermessen. Auftragnehmerin ist nicht an Weisungen der Klient*in gebunden. Sofern die Auftragnehmerin Kooperationspartner*innen oder freie Mitarbeiter*innen zur Durchführung des Auftrags einsetzt, gilt das Vorgenannte entsprechend.

 

2. Auftragnehmerin sowie die von ihr eingesetzten Kooperationspartner*innen oder freie Mitarbeiter*innen erhalten das Recht, den Namen und etwaige Kennzeichen von Klient*in als Referenz für die eigene Arbeit zu verwenden.

 

 

XII. Datenschutz

 

1. Auftragnehmerin erhebt und verarbeitet die im Rahmen dieser Vertragsbeziehung von Klient*in erhaltenen personenbezogenen Daten.

 

2. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten von Klient*in erfolgt zum Zweck der Durchführung des Vertrages. Insoweit beruht die Datenerhebung und Datenverarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.

 

3. Des Weiteren ergeben sich die Zwecke der Datenverarbeitung aus gesetzlichen Verpflichtungen der Auftragnehmerin, z.B. gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und Nachweispflichten gegenüber den Finanzbehörden. Insoweit beruht die Datenerhebung und Datenverarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO.

 

4. Außerdem kann sich der Zweck der Datenverarbeitung aus berechtigten Interessen der Auftragnehmerin oder Dritter ergeben, wenn und so weit die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der Klient*in nicht überwiegen (z.B. dauerhaftes Archivieren zur Dokumentation des beruflichen Schaffens). Insoweit beruht die Datenerhebung und Datenverarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO.

 

5. Weitere Informationen (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.) finden sich in der Datenschutzerklärung der Beraterin zu diesem Vertrag und/ oder unter https://www.soulrebelcoaching.de/j/privacy .

 

 

XIII. Schlussbestimmungen

 

1. Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar wird oder ist, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin wirksam.

 

2. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt automatisch als durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung für beide Seiten bestmöglich verwirklicht.

 

3. Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesem Vertrag durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Vertragsänderungen sowie -ergänzungen der Schriftform. Derjenige, der sich auf eine nicht der schriftlichen Form entsprechenden Nebenabrede beruft, trägt die Beweislast.

 

4. Gerichtsstand ist München.

 

Widerrufsbelehrung

Soweit Sie Verbraucher*in sind, kann Die Teilnahme an einem Event/ Veranstaltung oder 1:1 Coaching binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

 

 

Widerrufsbelehrung

 

 

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Soul Rebel Coaching, Stefanie Jungbauer, c/o SALON F, Sonnenstraße 18, 80331 München, hello@soulrebelcoaching.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

 

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Stefanie Jungbauer, Soul Rebel Coaching, c/o SALON F, Sonnenstraße 18, 80331 München, hello@soulrebelcoaching.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum


(*) Unzutreffendes streichen.